Arbeitsvertrag mit Passus zum Umweltschutz

17. April 2011 Peter Graf

Zur Untermauerung des Themas Umweltschutz im Unternehmen hat AMPEG im Jahr 2010 den nachfolgenden Paragraphen in die Arbeitsverträge für alle Angestellten aufgenommen.

Die Angestellten sollen schon mit der Einstellung zu umweltfreundlicherem Verhalten angeregt werden.

§ 12  Verantwortungsvolles Handeln für den Umweltschutz

Wenn die betrieblichen und dienstlichen Interessen nicht beeinträchtigt werden, soll der/die Angestellte alle verfügbaren Maßnahmen zur Energieeinsparung, Abfallvermeidung und zur Verwendung recyclingfähige Materialien durchführen. Maßnahmen, die diesem Prinzip folgen sind beispielsweise: Arbeitsplatzrechner und andere elektronische Geräte zum Feierabend ausschalten und in den Mittagspausen sowie Besprechungen direkt in den Standby-Modus schalten, Papierverbrauch durch beidseitigen Druck reduzieren sowie Mülltrennung. Sind sinnvolle Maßnahmen zum Umweltschutz möglich und bestehen Zweifel bezüglich der Aufwände oder ob betriebliche und dienstliche Interessen beeinträchtigt werden, ist die Entscheidung des Vorgesetzten oder der Geschäftsleitung einzuholen.

Dieser Passus des Arbeitsvertrages soll und darf keinen Zwang ausüben, sondern offenbart schon bei der Einstellung einen Codex, der zeigen soll das Umweltschutz im Unternehmen gelebt werden soll.

Jedoch nicht die Richtlinie zählt, sondern die gemeinsame Umsetzung mit den Mitarbeitern. Hier sind natürlich auch die Vorgesetzten und die Unternehmensleitung gefordert, Projekte zu unterstützen, zu initiieren und aktiv umzusetzen. Mit einem guten Beispiel voran zu gehen!